Ehen zwischen Adel und Bauersleuten | 8. Juli 1856

Nicht standesgemäße Ehen

»Die Volkszeitung hat den Schluß eines durch fünf Nummern gehenden Artikels ›Stehengebliebene Verkehrtheiten‹, worin sie mit unendlicher Schärfe in der Sache und trockener Milde im Ausdruck die Entscheidung des Obertribunals, daß die Ehe zwischen Adlichen und Bauersleuten noch immer verboten sei, unwiderleglich als den baarsten Unsinn, als die unhaltbarste Sophisterei und Dummheit darthut. Die Sache ist so sonnenklar, die Beweisführung des Obertribunals so albern und hirnlos, daß die geheimen Obertribunalsräthe, die dafür gestimmt haben, also jedenfalls die Mehrheit, von Rechts wegen für unfähig erklärt werden sollten, jemals wieder in Preußen zu Gericht zu sitzen!« (TB, 8.7.1856)