Nicht standesgemäße Ehen »Die Volkszeitung hat den Schluß eines durch fünf Nummern gehenden Artikels ›Stehengebliebene Verkehrtheiten‹, worin sie mit unendlicher Schärfe in der Sache und trockener Milde im Ausdruck die Entscheidung des Obertribunals, daß die Ehe zwischen Adlichen und Bauersleuten noch immer verboten sei, unwiderleglich als den baarsten Unsinn, als die unhaltbarste Sophisterei und Dummheit …
Lies den gesamten Beitrag →„Ehen zwischen Adel und Bauersleuten | 8. Juli 1856“